DEL führt Halsschutz ein
In der Deutschen Eishockey Liga (PENNY DEL) müssen alle Spieler ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend einen schnittsicheren Halsschutz tragen.
Dies ist das einstimmige Ergebnis der Sitzung der Sportlichen Leitern aller 14 Clubs im Einvernehmen mit der Spielervereinigung (SVE) vom 6. November 2023. Das Regelbuch und die Richtlinien der PENNY DEL werden entsprechend angepasst.
Die in der Liga aktiven Ausrüster haben eine rechtzeitige Lieferung der Produkte zugesagt. Darüber hinaus wird die PENNY DEL auch ihren Schiedsrichtern zeitnah entsprechende Protektoren zur Verfügung stellen.
Gernot Tripcke, Geschäftsführer der PENNY DEL, sagte: „Der tragische Unfall von Adam Johnson hat die gesamte Eishockey-Welt sehr berührt. Um für einen optimierten Schutz zu sorgen, war es uns nach eingehenden Gesprächen mit Clubs, Spielern sowie Ausrüstern ein Anliegen, schnellstmöglich und verbindlich aktiv zu werden.“
SVE-Sprecher Florian Stenner: „Wir unterstützen als SVE den einstimmigen Beschluss der PENNY DEL. Wir haben uns im Vorfeld der Beratungen ein Stimmungsbild in Spielerkreisen eingeholt und dieses hat gezeigt, dass den Spielern ein Halsschutz wichtig ist. Dass viele Spieler bereits jetzt einen entsprechenden Schutz tragen, unterstreicht dies noch einmal.“
Auszug aus der Richtlinie der PENNY DEL
§ 1 Abs. 3 Teil C Richtlinie:
(…)
(3) Alle Spieler müssen einen Halsschutz gem. Regel 9.12 tragen.
Der Halsschutz muss in der vorgesehenen Weise um den Hals getragen werden. Es ist nicht erlaubt, den Halsschutz herunterzuklappen oder absichtlich tief zu platzieren. Der Halsschutz muss das CE-Prüfsiegel haben und der Hersteller muss garantieren, dass die Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 eingehalten sind.
Es ist auch nicht erlaubt, den Halsschutz zu modifizieren, zu schneiden, zu tapen oder anderweitig zu verändern. Er muss die gleiche Funktion und Form haben, wie er vom Hersteller geliefert wird.
Verstöße gegen diese Regel, die im Spiel nicht vom Schiedsrichter geahndet wurden, werden auf Hinweis des Gamecenters von der Ligagesellschaft nachträglich geahndet.
Die Geldstrafe beträgt dann 100 Euro für den betroffenen Spieler und 500 Euro für den betroffenen Lizenzclub. In Wiederholungsfällen verdoppeln sich die Strafen.
Bericht von: PM | Foto: eishockey-online.com/Archiv